Stellungsnahme des Komitee zu den Einspracheantworten des UVEK

Als Antwort auf ihre Einsprache haben die meisten von uns inzwischen einen Brief vom UVEK erhalten. Mit diesem Brief wird angezweifelt, dass wir überhaupt zur Einsprache berechtigt seien. Falls doch, so müssten wir dies bis am 8. Januar 2020 in einem eingeschriebenen Antwortschreiben an das UVEK begründen. Dies ist aber gar nicht so kompliziert, wie es zuerst tönt.

Unser Jurist hat ein kurzes Schreiben (siehe beiliegende Musterantwort) entworfen, mit dem wir unsere Einsprache-Berechtigung begründen können. Natürlich müssen wir nun wieder je nach unserer individuellen Wohn- und Lebenssituation den Musterbrief anpassen.

Hier ein paar Möglichkeiten

  • Wer in Schafis, Ligerz, Kleintwann oder im Twanner Dorfkern wohnt, leidet durch die Schliessung des Ligerztunnels während einem ganzen Jahr unter Autoverkehr.
  • Wer am Strandweg wohnt, leidet durch den überdimensionierten Bau- und Installationsplatz unter Lärm, Erschütterungen und Staub.
  • Wer Rebparzellen am Rebenweg bewirtschaftet, wird durch die Umleitung des Veloverkehrs durch den Rebenweg in der Arbeit behindert.
  • Etc. – ihr müsst vor allem die Begründung in eurer Einsprache entsprechend ausbauen und belegen, zum Beispiel durch die Nähe eures Hauses/eurer Wohnung zum Bauplatz etc.

Ihr dürft gerne die juristischen Bemerkungen im beiliegenden pdf ausdrucken und beilegen. Dann wissen die UVEK-Leute gleich, auf welche Bundesgerichtsurteile ihr euch bezieht. Das erhöht die Chancen, dass möglichst viele Einsprachen gutgeheissen werden. Vorläufig kostet uns diese Präzisierung unserer Einsprache noch nichts, da unser Jurist uns ehrenamtlich unterstützt.

Bitte nehmt euch vor dem Mittwoch, 8. Januar 2020 eine Stunde Zeit, um diesen Brief an das UVEK zu verfassen und zur Post zu bringen. Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam diesen grössenwahnsinnigen Autobahn-Ausbau verhindern können.

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